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Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Die AWD.pharma bietet den PatientInnen aktuell 152 zuzahlungsfreie Arzneimittel in gewohnt hoher Qualität an.

Generell müssen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr  zu bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so auch für Arzneimittel, Zuzahlungen leisten.

Auf der Basis des AVWG (Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetzes) haben die Spitzenverbände der Krankenkassen für Arzneimittelwirkstoffe Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Wenn der Apothekenverkaufspreis des jeweiligen pharmazeutischen Herstellers auf bzw. unter dieser Grenze (Preislinie) liegt, wird die Zuzahlungsbefreiung wirksam.

Seit 1. Juli 2007 ist die Gruppe der von der Zuzahlung befreiten Substanzen erweitert. Für die Patienten eine finanzielle Entlastung, denn anstelle von Zuzahlungen in Höhe von 5 bis maximal 10 Euro pro Medikament leisten zu müssen, werden viele Arzneimittel in der Apotheke jetzt ohne Aufschlag abgegeben.

Bei 13 von 15 AOK-Rabattvertragsprodukten von AWD.pharma müssen Patienten nicht mehr zuzahlen. Es handelt sich dabei um Arzneimittel mit den Wirkstoffen: Alendronsäure, Baclofen, Bisoprolol HCT, Enalapril HCT, Glimepirid, Lisinopril HCT, Moxonidin, Ramipril, Ramipril HCT, Ranitidin, Tamsulosin, Terazosin, Torasemid.

Alle AOK-Versicherten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Westfalen-Lippe und Bayern haben es noch besser, diese sind von der Zuzahlung für alle Arzneimittel aus dem AOK-Rabattvertrag befreit. Hier muss der Patient für keines der 15 Produkte von AWD.pharma eine Zuzahlung leisten.


Stand: 06.04.2008